Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Der Staplermakler GmbH & Co. KG

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Der Staplermakler GmbH & Co. KG (nachfolgend „Staplermakler“) über die Vermietung und den Verkauf von Flurförderzeugen, Lagertechnikgeräten sowie dazugehörigem Zubehör und Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Staplermakler diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote von Staplermakler sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Abschluss des Mietvertrags zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Mietrechnungen werden monatlich im Voraus gestellt. Die erste Mietrechnung enthält dabei auch die Kosten für den Hintransport; die letzte Mietrechnung enthält auch die Kosten für den Rücktransport.

Der Mietpreis versteht sich dabei immer auf Basis eines normalen Einschicht-Einsatzes (bis zu 1.200 Betriebsstunden p.a.; bis zu 100 Betriebsstunden pro Monat). Ein Mehrschichteinsatz bedarf der gesonderten Betrachtung (u.a. Wechselbatterie notwendig?) und hat über die höheren Betriebsstunden auch einen im Mietvertrag spezifisch ausgewiesenen Mietpreis.

4. Haftung

Staplermakler haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Staplermakler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Vorbehaltlich der vorgenannten Regelungen sind Ansprüche auf indirekte Schäden bzw. Folgeschäden ausgeschlossen.

Teil B – Vermietung von Flurförderzeugen

1. Mietgegenstand

Das Mietgerät wird in betriebsbereitem Zustand übergeben. Der Kunde bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand bei Übernahme oder zeigt eventuell vorhandene Mängel unverzüglich schriftlich an.

2. Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe, verlängert sich die Mietzeit bis zur tatsächlichen Rückgabe, es sei denn Staplermakler fordert schriftlich die Rückgabe zum Ablaufdatum oder zu einem beliebigen späteren Datum. Staplermakler ist berechtigt, die vereinbarte Miete für diesen Zeitraum weiter zu berechnen.

3. Einsatz und Bedienung

Der Kunde verpflichtet sich:

  • das Mietgerät sachgemäß zu behandeln,
  • gesetzliche Vorschriften einzuhalten,
  • das Mietgerät nur durch ausreichend geschulte und berechtigte Personen bedienen zu lassen,
  • tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen durchzuführen,
  • keine technischen Veränderungen am Gerät vorzunehmen (u.a. Anbauten)
  • das Mietgerät nur auf dem Betriebsgelände einzusetzen und keinesfalls im öffentlichen Straßenverkehr

Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Staplermakler. Ebenso die Verbringung an einen anderen Einsatzort.

4. Wartung, Schäden und Ausfälle

Normale Wartung und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen übernimmt Staplermakler, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Schäden, Störungen oder Unfälle sind unverzüglich schriftlich zu melden. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung, Bedienfehler oder Verletzung seiner Pflichten entstehen. Für die Absicherung solcher Schäden empfiehlt Staplermakler den Abschluss einer entsprechenden Maschinenversicherung bzw. die Aufnahme solcher Schadensfälle in die Unternehmensversicherung.

5. Verlust und Diebstahl

Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zum Schutz des Mietgerätes vor Diebstahl und Beschädigung zu treffen. Ein Diebstahl ist unverzüglich der Polizei und Staplermakler anzuzeigen. Auch für die Absicherung eines möglichen Diebstahls empfiehlt Staplermakler den Abschluss einer entsprechenden Maschinenversicherung bzw. die Aufnahme in die Unternehmensversicherung.

6. Rückgabe

Das Mietgerät ist zum vereinbarten Termin gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Übermäßige Verschmutzungen, Beschädigungen oder fehlende Teile werden dem Kunden nach Aufwand berechnet.

Teil C – Verkauf von Flurförderzeugen

1. Lieferumfang

Der Lieferumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

2. Lieferung und Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe des Gerätes an den Kunden oder ggf. den vom Kunden beauftragten Transporteur auf den Kunden über. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

3. Eigentumsvorbehalt

Sofern nicht für Gebrauchtgeräte-Verkäufe die übliche Vorkassenregelung vereinbart wird, gilt die folgende Regelung: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Staplermakler. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

4. Neugeräte

Für Neugeräte gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten sowie ggf. ergänzend die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.

5. Gebrauchtgeräte

Gebrauchtgeräte werden entsprechend der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit verkauft. Bei Verkäufen an Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtgeräte drei Monate ab Übergabe, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.

6. Mängelrechte

Bei berechtigten Mängelansprüchen hat Staplermakler zunächst nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.

Teil D – Schlussbestimmungen

1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

2. Schriftform

Für die Einhaltung von Schriftformerfordernissen nach diesen Bedingungen genügt die Textform.

3. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Staplermakler.

4. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.